Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

1.1. Die Hamburg Access Technologies HAT GmbH (nachfolgend Valooba) stellt mit Valooba eine Softwarelösung zur Vermittlung von Gastronomieleistungen und diversen Serviceangeboten (nachfolgend Dienste) für gastronomische Betriebe (nachfolgend Partner) zur Verfügung, die über die Valooba Webseite bzw. App (nachfolgend App) genutzt wird.
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1.2. Nutzer der App (nachfolgend Kunden) können über die App z.B. Leistungen des Partners zum Vorortverzehr oder zur Mitnahme bestellen und bezahlen. Der Vertrag über die Leistungen kommt dabei ausschließlich zwischen dem Partner und dem Kunden zustande.

1.3. Es gilt zwischen dem Partner und dem Kunden das Hausrecht des Partners sowie das Gaststättengesetzt (GastG).

1.4. Valooba ist jederzeit berechtigt, die AGB mit einer Frist von zwei Wochen zu ändern. Dem Partner steht bei der Änderung ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung zu.

2. Vertrag und Laufzeit

2.1. Der Vertrag zwischen dem Partner und Valooba wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2.2 Der Vertrag kann jederzeit von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

3. Software Valooba stellt dem Partner die zur Nutzung des Services notwendige Software (nachfolgend Anwendung) während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.

4. Dienste

4.1. Valooba ermöglicht es dem Partner, dass Kunden kontaktlos per App eine Leistung erwerben und diese direkt bezahlen können. Dazu bietet Valooba dem Partner die Möglichkeit per App den gesamten Bestell- und Leistungserbringungsprozess digital darzustellen. Der Kunde kann in seiner App die komplette zuvor vom Partner eingestellte Leistungspalette einsehen, bestellen und bezahlen.

4.2. Valooba ist berechtigt, im Rahmen der App selbst oder durch Dritte Werbung einzublenden. Diese Werbeeinblendungen stören jedoch nicht den Ablauf und die Funktionsfähigkeit der App. Valooba ist ebenso berechtigt, über die App Informationen betreffend Neuerungen oder Angebote an den Kunden zu senden.

4.3. Die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der App gewährleistet Valooba zu 99% im Jahresmittel.

4.4. Für die Erbringung der Dienste gelten für den Partner unsere Nutzungsbedingungen (AUP) www.valooba.com/pages/aup.

5. Abwicklung der Services

5.1. Valooba vermittelt über die App Services zwischen Kunden und Partner. Valooba ist kein Vertragspartner des Kunden und auch nicht für die Erfüllung der Services verantwortlich.

5.2. Der Partner darf ausschließlich Services über die App an Kunden anbieten, die nach Deutschen Recht legal sind. Es dürfen keine Tabak-Produkte oder CBT-Produkte angeboten werden. Seite von 1 3 V25.3. Bei alkoholischen Produkten kennzeichnet diese Valooba mit „16+“ bzw. „18+“. Der Partner ist verpflichtet bei der Abgabe dieser Produkte das Alter des Kunden zu verifizieren.

6. Zahlungsverkehr

6.1. Bei Services, die der Kunde über die App bezahlt, handelt Valooba als Inkassobevollmächtigter des Partners. Zahlungen die über die App geleistet werden, werden so behandelt, als habe der Kunde direkt an den Partner geleistet.

6.2. Valooba bedient sich zum Einziehen und Weiterleiten der Forderung eines oder mehrerer Zahlungsdienstleisters (im folgender Paymentdienstleister), die die Einnahmen im Vereinbarten Rhythmus abzüglich entstandener Gebühren an den Partner auszahlen. Es ist daher eine Voraussetzung, dass der Partner neben dem Vertrag mit Valooba einen Akzeptanz- und Händlervertrag mit dem Paymentdienstleister eingeht. Dabei gelten neben diesen AGB auch noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paymentdienstleister.

6.3. Valooba haftet nicht für Fehler der Paymentdienstleister.
7. Vergütung

7.1.Für die Services von Valooba erhält Valooba vom Paymentdienstleiter eine entsprechende Vergütung. Dem Partner entstehen daher für die Nutzung von Valooba keine direkten Gebühren. 7.2. Die Trinkgelder werden dem Partner einmal im Monat von Valooba per Überweisung ausgezahlt.

8. Vertraulichkeitserklärung

8.1. Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt der erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.

8.2. Die Daten, die im Rahmen der Serviceerbringung vom Partner an Valooba übermittelt werden, dürfen von Valooba ausgewertet und zur Abrechnung und Verbesserung des Services  genutzt und mit Dritten geteilt werden. Der Nutzung dieser Daten stimmt der Partner ausdrücklich zu.

9. Datenschutz Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

10. Haftung

10.1. Ansprüche des Partner auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche des Partners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Valooba, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

10.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Valooba nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.

10.3. Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Valooba, sofern die Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.4. Ansprüche aus dem ProdHaftG bleiben unberührt. Seite von 2 3 V2

11. Referenz und Werbung

11.1. Valooba darf den Partner in seiner Kommunikation online und offline als Referenzkunden benennen, das jeweilige Logo verwenden und bei Produktpräsentationen zeigen und nennen.

11.2. Der Partner darf das Logo von Valooba zu Werbezwecken innerhalb und außerhalb des Betriebs nutzen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstandsvereinbarung

12.1. Für Verträge mit Unternehmern ist Hamburg als Erfüllungsort vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für solche Verträge ist Hamburg.

12.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.